Dehmer und Partner - Leistungen

Unternehmensnachfolge und Übertragung von Privatvermögen

In Kooperation mit Dehmer & Partner bieten wir erbrechtlich und erbschaftsteuerlich optimierte Gestaltungsberatung im Bereich der Übertragung von Unternehmen und von Privatvermögen durch vorweggenommene Erbfolge oder durch letztwillige Verfügungen. Die Tätigkeit beschränkt sich Dank der Kooperation mit Dehmer & Partner nicht auf die gesellschafts- und schenkungsvertraglichen oder erbrechtlichen Gestaltungsvorschläge, sondern umfasst die Fertigung sämtlicher Vertragskonzepte einschließlich der Ermittlung der Steuerbelastung der verschiedenen in Frage kommenden Konzepte bis hin zu der Übernahme von Aufsichtsrats- und Beiratsmandaten, der Annahme des Amtes als Testamentsvollstrecker oder ähnlicher Funktionen zur Sicherstellung des Schenker- bzw. Erblasserwillens.

Zur Vermeidung oder zumindest zur Verminderung der Generationenkonflikte stehen unsere Berufsträger ebenso als Coach zur Verfügung wie auch als Berater oder Prozessanwalt für die Abwehr von erb-, pflichtteils- oder familienrechtlich begründeten Ansprüchen. Wie bei Umwandlungen und Unternehmensverkäufen entwickelt die Gesellschaft ebenso Konzepte für die Nachfolgefinanzierung einschließlich der Finanzierung der Erbschaftsteuer und führt die entsprechenden Verhandlungen mit Kreditinstituten. Namentlich bei der Entwicklung der Familiengesellschaft (Familienpool) für die Sicherheit der Nachfolge in betriebliches und privates Vermögen verfügt die Dehmer-Gruppe über umfangreiche Erfahrung und Kompetenz in Deutschland.