Dehmer und Partner - Compliance

Nachhaltigkeitsbericht

Nachdem die EU im Dezember 2019 den "green deal" beschlossen hat, bilden die Umwelttaxonomie-Verordnung sowie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) einen zentralen Bestandteil der zu beachtenden Berichterstattungspflichten. 

Die Umwelttaxonomie-VO beinhaltet ein Klassifikationssystem zur Bestimmung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten anhand von sechs Umweltzielen. Sie verpflichtet auch sog. Nicht-Finanzunternehmen den ökologisch nachhaltigen Anteil ihrer Umsatzerlöse, Investitions- (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) mit erläuternden Angaben zu veröffentlichen. 

Auch nicht unmittelbar berichtspflichtige Unternehmen müssen hierzu entsprechende Informationen bereithalten. Denn spätestens ab dem Jahr 2025 werden große Unternehmen ihre gesamte Liefer- und Wertschöpfungskette kritisch prüfen (Trickle-down-Effekt). 

Jedes Unternehmen ist unterschiedlich, weshalb vor Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts zunächst analysiert werden muss, welche Nachhaltigkeitsthemen in Ihrem Unternehmen wesentlich sind. Dadurch kann der Umfang der Berichtspflicht bereits deutlich reduziert werden. 

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung durch: 

  • Erfassung des Status Quo
  • Wesentlichkeitsanalyse
  • Analyse der Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität
  • Entwicklung und Ausarbeitung von Strategien
  • Aufstellung der Prozesse zur Datenerhebung
  • Aufstellung des Prozesses zur Datenübermittlung
  • Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts

Zeitliche Umsetzung*: 

2023:  Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft getreten, die den Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung ausweitet. 

2024: Verpflichtung für Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten, die auch bereits vor dem Wirksamwerden der CSRD zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet waren.

2025: Ausweitung des Nachhaltigkeitsberichts auf „große“ Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten, mehr als 40 Millionen Euro Umsatz und einer Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro (nur zwei von drei Merkmalen müssen erfüllt sein). 

2026: Die CSRD-Anforderungen gelten nun auch für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU), die kapitalmarktorientiert sind.

*nach Umsetzung der CSRD in nationales Recht