Nachhaltigkeitsbericht
Zeitliche Umsetzung*:
2023: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft getreten, die den Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung ausweitet.
2024: Verpflichtung für Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten, die auch bereits vor dem Wirksamwerden der CSRD zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet waren.
2025: Ausweitung des Nachhaltigkeitsberichts auf „große“ Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten, mehr als 40 Millionen Euro Umsatz und einer Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro (nur zwei von drei Merkmalen müssen erfüllt sein).
2026: Die CSRD-Anforderungen gelten nun auch für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU), die kapitalmarktorientiert sind.
*nach Umsetzung der CSRD in nationales Recht